Pfefferspray
Pfefferspray zur Abwehr von Tieren!
Im Falle von Notwehr/Notstand (siehe auch §32 StGB) dürfen Sie sich mit Pfefferspray gegen jede Art von Angreifern verteidigen.
Im Falle von Notwehr/Notstand (siehe auch §32 StGB) dürfen Sie sich mit Pfefferspray gegen jede Art von Angreifern verteidigen.
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